Staatsnahe Unternehmen
Die Zurechnungsproblematik im Internationalen Investitionsrecht und weiteren Bereichen des Völkerrechts
Zusammenfassung
Staatsnahe Unternehmen als hybride, zwischen öffentlicher und privater Sphäre agierende Akteure, beschäftigen die Rechtswissenschaft und -praxis schon seit langer Zeit. Aktuell stellt sich gerade im Internationalen Investitionsrecht vermehrt die Frage der Zurechnung der Handlungen solcher Unternehmen zum Staat. Denn wird ein Investor durch ein staatsnahes Unternehmen geschädigt, ist er durch investitionsrechtliche und/oder weitere völkerrechtliche Standards nur geschützt, wenn die Unternehmenshandlungen als solche des Staates angesehen werden können.
Der Autor analysiert die Kriterien, anhand derer die Frage der Handlungszurechnung zu bewerten ist. Hierzu erfolgt eine Analyse der Regeln des Völkergewohnheitsrechts sowie eine umfassende Auswertung der Rechtsprechung investitionsrechtlicher Schiedsgerichte, der Welthandelsorganisation, des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Europäischen Gerichtshofs. Auch völkervertragliche lex specialis zur Zurechnung werden erörtert.
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- 25–31 A. Einleitung 25–31
- 439–460 Entscheidungsverzeichnis 439–460
- 461–492 Literaturverzeichnis 461–492