Deutscher monarchischer Konstitutionalismus und verweigerte Rechtsentscheidungen
Das Beispiel der Verfassungskonflikte von 1830 und 1837 im Bereich des heutigen Niedersachsen
Zusammenfassung
In dem von Art. 13 der Deutschen Bundesakte und Art. 57 der Wiener Schlussakte markierten bundesrechtlichen Spannungsfeld entstanden Anfang des 19. Jahrhunderts die frühkonstitutionellen Verfassungen in den deutschen Gliedstaaten. Diese versuchten, einen Ausgleich zwischen den ideengeschichtlichen Gegenpolen des Konstitutionalismus und des monarchischen Prinzips herzustellen. Im Konfliktfall traten die nur scheinbar beantworteten rechtlichen Grundfragen jedoch offen zutage.
Unter Beleuchtung der Rahmenbedingungen und Auslöser der Verfassungskonflikte von 1830 im Herzogtum Braunschweig und von 1837 im Königreich Hannover, der Rechtsauffassungen und politischen Motive der Streitparteien sowie der Bundesversammlung legt diese Arbeit aus der Fülle des historischen, politischen und juristischen Schrifttums unter bewusster Heranziehung der Originalquellen der Bundesversammlung den rechtlichen „roten Faden“ der Verfassungskonflikte von 1830 und 1837 und ihre Parallelen frei.
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- 23–41 Einleitung 23–41
- 337–345 Zusammenfassung 337–345