Der Straftatbestand der Nachstellung (§ 238 StGB) und die Strafbarkeit von Stalking nach US-amerikanischem Recht am Beispiel Kaliforniens
Eine rechtsvergleichende Untersuchung
Zusammenfassung
Die derzeitige Ausgestaltung des im Jahr 2007 unter dem Titel Nachstellung in Kraft getretenen § 238 StGB zur Bekämpfung von Stalking und die Anwendung der Norm in der Praxis geben Anlass zur Kritik. Zum einen wird durch die offene Formulierung des Tatbestandes gegen den Bestimmtheitsgrundsatz aus Art. 103 Abs. 2 GG verstoßen. Zum anderen werden die Opfer des Stalkings mangels einheitlicher Rechtspraxis nicht ausreichend geschützt. Ein Vergleich mit der geltenden Rechtslage im US-Bundesstaat Kalifornien, welcher bereits 1990 als erster Staat weltweit mit § 646.9 CPC einen Stalkingstraftatbestand schuf, gibt Hinweise wie eine Reform des § 238 StGB aussehen könnte. Zudem werden praxisorientierte Vorschläge zur Optimierung des Opferschutzes unterbreitet.
- 18–36 1. Teil 18–36
- 37–88 2. Teil 37–88
- 89–109 3. Teil 89–109
- 110–178 4. Teil 110–178
- 179–197 5. Teil 179–197
- 198–209 Literaturverzeichnis 198–209