Zusammenfassung
Ein Recht in 24 Sprachfassungen: Wie setzt die europäische Judikative das Gebot der Gleichbehandlung aller Sprachfassungen in die Praxis um? Das sprachliche Egalitätsprinzip mag zu Beginn der Europäischen Gemeinschaft mit ihren vier Gründungsamtssprachen noch erfüllbar gewesen sein, ist aber bei der mittlerweile versechsfachten Sprachenzahl praktisch nicht mehr umsetzbar. Gleichwohl greift der Europäische Gerichtshof unverändert auf die Rechtsprechungsformeln zum methodologischen Umgang mit dem mehrsprachig verbindlichen Unionsrecht aus den Anfängen seiner Rechtsprechung zurück.
Die Arbeit stellt eine erhebliche Diskrepanz zwischen dem methodologischen Anspruch der sprachlichen Gleichbehandlung und der Rechtsprechungspraxis im Zeitraum zwischen 2004 und 2008 fest und entwickelt Vorschläge für einen praktikableren Umgang mit dem mehrsprachig verbindlichen Unionsrecht.
- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 29–40 Grundlagen 29–40
- 155–156 § 8 Zusammenfassung 155–156
- 551–596 Literaturverzeichnis 551–596
- 623–628 acquis communautaire 623–628