Die geschichtliche Entwicklung des Jugendstrafrechts von 1923 bis heute
Eine systematische Analyse der Geschichte des Jugendstrafrechts unter besonderer Berücksichtigung des Erziehungsgedankens
Zusammenfassung
Die Autorin unternimmt eine ausführliche Untersuchung der Entwicklung des Jugendstrafrechts von den Anfängen im 19. Jahrhundert bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten aus dem Jahr 2012. Jedwede Entwicklung des sich bis heute im stetigen Wandel befindlichen Jugendstrafrechts vollzieht die Autorin dabei „systematisch sondierend“ nach. So werden in jedem Kapitel einerseits die einzelnen Gesetzesentwürfe sowie die hieran anknüpfenden Diskussionen herangezogen und ausgewertet und andererseits die Bedeutung und Umsetzung des Erziehungsgedankens in der jeweiligen Epoche umfassend betrachtet. Durch diese Ausarbeitung der Quellenlage gelingt es der Autorin, die bisherigen Aussagen zur geschichtlichen Entwicklung des Jugendstrafrechts zu spezifizieren und neue Erkenntnisse, insbesondere zu der bislang weitgehend vernachlässigten Zeitspanne von 1945 bis 1949, zu gewinnen.
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- 19–24 A. Einleitung 19–24
- 93–126 E. Die Geltung des RJGG 1943 in der Nachkriegszeit von 1945-1949 und erste Reformarbeiten 93–126
- 211–218 I. Fazit 211–218
- 219–240 Literaturverzeichnis 219–240