Zusammenfassung
Häufiger Grund für die Anforderung des Rettungsdienstes sind akute Schmerzen. Darf der Notfallsanitäter dann dem Patienten in Abwesenheit des Notarztes Schmerzmittel verabreichen? Zur Beantwortung dieser Frage wird das Verhalten des Notfallsanitäters unter Heranziehung des AMG, des BtMG, des HeilprG sowie des StGB geprüft. Unter Zugrundlegung zweier typischer Szenarien – dem Extremitätentrauma und dem Myokardinfarkt – wird die Möglichkeit der Rechtfertigung bzw. Entschuldigung sowie das Vorliegen etwaiger Irrtümer untersucht. In zivilrechtlicher Hinsicht werden die Grundlagen der Medikamentengabe sowie die etwaigen haftungsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Folgen erörtert. Die Verfasserin kommt zum Schluss, dass Notfallsanitäter gerade im Rahmen der Schmerzmittelgabe auf unsicherer rechtlicher Grundlage agieren und weist den trotz der neuen Rechtslage weiterbestehenden Reformbedarf auf, um Notfallsanitäter und Patienten aus dieser tatsächlich und rechtlich misslichen Lage zu helfen.
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