Zusammenfassung
Das Buch schliesst sich an die frühere Publikation des Verfassers „Information als Gegenstand des Rechts“ (Zürich/Baden-Baden 1995) an und analysiert aus rechtlicher Sicht den Vorgang des Kommunizierens. Ausgangspunkt ist die Lehre vom Sprechakt, wonach jedes menschliche Mitteilen auch ein Handeln im Sinn der Schaffung von Erwartungen beim Adressaten darstellt. Das Buch sucht sodann einige solche Erwartungen in einer Art „Kodex des Gesprächs“ zu formulieren. Kern der Feststellungen ist, dass diese universale Ordnung menschlicher Kontakte bei aller Volatilität grosse rechtliche Bedeutung hat. Nicht nur inspirieren sich verschiedenste zentrale Rechtsinstitute daran, sondern Recht selber ist Kommunikation, was namentlich methodologisch Massstäbe setzt. Das Rechtsleben setzt sich aus unzähligen Sprechakten zusammen, und nur in freier Kommunikation kann kooperatives Vertrauen entstehen. Das mündet in das Postulat rechtlicher Schonung freier Kommunikation. Konkretisierend werden zwei Essays angefügt: zur Lage der Medienfreiheit sowie zur Diskretions- und Geheimhaltungspflicht.
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- 23–29 Einleitung 23–29
- 431–436 Sachregister 431–436