Eine Schuldenbremse für Nordrhein-Westfalen
Grundgesetzliche Vorgaben und Gestaltungsmöglichkeiten in der Landesverfassung
Zusammenfassung
Im Ländervergleich ist die Finanzsituation Nordrhein-Westfalens für den Gesamtstaat am bedeutendsten. Gleichzeitig gehört Nordrhein-Westfalen zu den Ländern, die die grundgesetzliche Schuldenbremse bisher nicht umgesetzt haben. Die Einführung einer Schuldenbremse in das Landesverfassungsrecht steht daher auf der Agenda der Verfassungsreformkommission des Landtags Nordrhein-Westfalen. Vor diesem Hintergrund diskutiert die Schrift zunächst die Zweckmäßigkeit einer Aufnahme in die Landesverfassung.
Sodann lotet sie die kraft Grundgesetzes für alle Länder geltenden, finanzverfassungsrechtlichen Vorgaben und Spielräume aus. Sie bewertet die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten einer Schuldenbremse verfassungsrechtlich und -politisch. Dabei diskutieren die Autoren Fragen mit politischem Konfliktpotential wie die Rolle der Kommunen, den Schutz vor Umgehungen sowie Sanktionsmechanismen. Die Untersuchung mündet in rechtsförmliche Formulierungsvorschläge zur Änderung der Landesverfassung.
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- 105–116 F. Sanktionsinstrumente 105–116
- 139–143 Literaturverzeichnis 139–143