Der Abwanderungsschutz von Kulturgütern im Lichte der Freihandelsordnungen von AEUV und GATT
Zur Notwendigkeit einer Bereichsausnahme für national wertvolles Kulturgut
Zusammenfassung
Das Spannungsverhältnis zwischen Freihandel und Kulturgüterschutz manifestiert sich bereits in dem Begriff des Kulturguts selbst, der seinen Doppelcharakter trefflich zum Ausdruck bringt. Einerseits wohnt dem Objekt ein kultureller, andererseits aber auch ein Kapitalwert inne, der für seine Einordnung als Ware des Freihandels verantwortlich ist. In diesem Gefüge nimmt der nationale Abwanderungsschutz neben dem Substanzschutz eine wichtige Rolle zur Erhaltung von Kulturgütern als Teil nationaler Identität ein.
Der Autor untersucht die Vereinbarkeit des Abwanderungsschutzes mit den Bestimmungen des Binnenmarktes der EU sowie der Freihandelsordnung des GATT. Vor diesem Hintergrund spricht er sich für die Aufnahme einer kulturellen Bereichsausnahme in diese Regelwerke aus. Sie soll es den Nationalstaaten ermöglichen, selbst zu bestimmen, welche nationalen Kulturgüter sie durch Verhängung eines Ausfuhrverbotes bzw. einer Ausfuhrbeschränkung dem Freihandel entziehen.
- 277–306 Literaturverzeichnis 277–306