Zusammenfassung
Der Vertag von Lissabon verankert Demokratie und Menschenrechte als Ziel der EU-Außenpolitik. Angesichts dessen stellt sich die Frage: Geht es um eine bloße Deklaration? Oder entsteht nach dem Vertrag von Lissabon auch eine Verpflichtung von ausreichender Rechtsqualität, um dieser Zielsetzung nicht nur einen politisch-deklaratorischen Charakter, sondern auch eine Rolle wegweisender Verbindlichkeit zu attestieren? Und in welchem Verhältnis steht dieses außenpolitische Ziel der EU mit anderen – insbesondere auf die Verfolgung von eigenen wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Interessen orientierten – Zielen, die im Verhältnis zueinander Konfliktpotenzial in sich bergen?
Die Autorin untersucht die Demokratie- und Menschenrechtsförderungspolitik der EU als eine Facette ihrer Außenpolitik im Hinblick auf die Grundlagen, Institutionen und Instrumente von Demokratie- und Menschenrechtsförderung. Vor allem die Untersuchung und Systematisierung sämtlicher Instrumente, die der EU zur weltweiten Unterstützung von Demokratie und Menschenrechten nach dem Vertrag von Lissabon zur Verfügung stehen, sollen der Praxis helfen, bei der Politikgestaltung kohärent vorzugehen.
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- 63–96 Kapitel 3 63–96
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- 457–470 Kapitel 7 457–470
- 477–505 Literaturverzeichnis 477–505