Zusammenfassung
Das Völkerrecht
ist keiner einheitlichen Kodifikation unterworfen und unterliegt permanentem Wandel. Die Völkerrechtslehre steht vor dem Problem, ihren Gegenstand dennoch strukturiert und in seinen Zusammenhängen verständlich darzustellen.
Das neue NomosLehrbuch
gibt Orientierung: Es schlägt eine Einordnung des Völkerrechts in einen Allgemeinen und einen Besonderen Teil vor. In dem Allgemeinen Teil werden die Lehren von den Rechtsquellen, den Rechtssubjekten und den grundlegenden Rechtsbeziehungen dargestellt. Der Besondere Teil umfasst die Teilrechtsgebiete des Völkerrechts (etwa Menschenrechtsschutz, Umwelt etc.). Krajewski greift dabei ausdrücklich neuere Entwicklungen etwa zur Staatenverantwortlichkeit, zu Privaten im Völkerrecht oder zur Rechtsquellendogmatik auf.
Das Lehrbuch orientiert sich zugleich an einer modernen rechtswissenschaftlichen Didaktik; Wiederholungs- und Vertiefungsfragen, Definitionen und zahlreiche Fälle erleichtern das Lernen.
- 258–282 § 11 Völkerstrafrecht 258–282
- 283–318 § 12 Menschenrechte 283–318
- 344–359 § 14 Seevölkerrecht 344–359
- 360–374 § 15 Umweltvölkerrecht 360–374
- 375–382 Definitionen 375–382
- 383–392 Stichwortverzeichnis 383–392