Zusammenfassung
Seit der globalen Finanzkrise 2008 sind (drohende) Staatsbankrotte auch in der Europäischen Union angekommen. Ein Staateninsolvenzrecht bzw. -resolvenzrecht gibt es bislang in der Internationalen Finanzarchitektur nicht. Die EU und die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, haben mit dem ESM einen dauerhaften Krisenhilfsmechanismus installiert und eine vertragsrechtliche Kollektivierung der Gläubigerrechte durch Collective Action Clauses propagiert.
Vor dem Hintergrund der historisch beispiellosen Zahlungseinstellung Argentiniens im Jahr 2002 und der aktuellen Griechenlandkrise bietet das vorliegende Werk eine systematisierende Erfassung des derzeitigen Rechtsbestands und liefert eine detaillierte Kartierung des maßgebenden Terrains (nationales Recht, Unionsrecht, Internationales Devisenrecht, Investitionsschutzrecht, Völkerrecht). Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Frage nach Wertekongruenzen und Lösungen zukünftiger Staatsverschuldungskrisen.
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- 31–36 Einführung 31–36
- 409–434 Literaturverzeichnis 409–434
- 435–435 Abbildungsverzeichnis 435–435