Zusammenfassung
Europäische Harmonisierungsbemühungen, wie etwa ein europäisches Zivilgesetzbuch, europäische Verfassungsverträge, europäische Rechtsprinzipien und europäische Grundrechte, werden häufig mit dem Argument kritisiert, dass sie eine europäische Rechtskultur begründen wollten, die in der Realität des Rechtspluralismus in Europa keine Grundlage habe. Diese pluralistische Struktur des europäischen Rechts, so die These, stehe der Entwicklung einer Rechtsgemeinschaft entgegen, die aber notwendige Voraussetzung sei für eine europäische Rechtskultur.
Die Verfasser dieses Werks erkunden, in verschiedenen Rechtsgebieten, ob nicht eher die Gegenthese richtig ist. Kulturpluralismus könnte somit eine Besonderheit der europäischen Rechtskultur sein. Vielfalt ist dann nicht als Gegensatz, sondern als konstituierendes Element eines anderen, neuen Verständnisses der europäischen Rechtskultur zu verstehen. Ausführlich zeigen die Verfasser des Handbuchs auf, wie ein solcher Ansatz etwa in den Bereichen des Privatrechts, des Gesellschaftsrechts sowie des Verwaltungs- und Verfassungsrechts das Verständnis einer sich entwickelnden europäischen Rechtskultur fördert, wie er theoretische und dogmatische Erkenntnisse gewährt und wie er den kritischen Blickwinkel schärft.
Abstract
Europäische Harmonisierungsbemühungen, wie etwa ein europäisches Zivilgesetzbuch, europäische Verfassungsverträge, europäische Rechtsprinzipien und europäische Grundrechte, werden häufig mit dem Argument kritisiert, dass sie eine europäische Rechtskultur begründen wollten, die in der Realität des Rechtspluralismus in Europa keine Grundlage habe. Diese pluralistische Struktur des europäischen Rechts, so die These, stehe der Entwicklung einer Rechtsgemeinschaft entgegen, die aber notwendige Voraussetzung sei für eine europäische Rechtskultur.
Die Verfasser dieses Werks erkunden, in verschiedenen Rechtsgebieten, ob nicht eher die Gegenthese richtig ist. Kulturpluralismus könnte somit eine Besonderheit der europäischen Rechtskultur sein. Vielfalt ist dann nicht als Gegensatz, sondern als konstituierendes Element eines anderen, neuen Verständnisses der europäischen Rechtskultur zu verstehen. Ausführlich zeigen die Verfasser des Handbuchs auf, wie ein solcher Ansatz etwa in den Bereichen des Privatrechts, des Gesellschaftsrechts sowie des Verwaltungs- und Verfassungsrechts das Verständnis einer sich entwickelnden europäischen Rechtskultur fördert, wie er theoretische und dogmatische Erkenntnisse gewährt und wie er den kritischen Blickwinkel schärft.
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