Zusammenfassung
Was ist der Stiftungszweck? Was ist seine besondere Bedeutung und Funktion im Leben einer rechtsfähigen Stiftung gemäß §§ 80 ff. BGB? In der Stiftungsrechtswissenschaft bestehen keine Zweifel daran, dass der Stiftungszweck eine besondere, herausgehobene Bedeutung hat. Bisherige Beschreibungen des Zwecks als „Seele“ oder „Herzstück“ der Stiftung vermögen es, die Rolle des Zwecks durch eine starke Metaphorik hervorzuheben. Doch sie lassen Fragen offen, für welche eine präzisere Untersuchung der Funktion des Zwecks geboten erscheint.
Die Grundthese der Dissertation ist, dass der Stiftungszweck eine Weisungsfunktion hat. Damit ist seine Funktion mit derjenigen von Gesellschafterweisungen bei einer GmbH vergleichbar – mit der Konsequenz, dass entsprechende Folgepflichten der Stiftungsorgane bestehen.
Die Arbeit knüpft zur Herleitung der Weisungsfunktion des Stiftungszwecks an den verfassungsrechtlichen Schutz des Stiftens, die Lehren zur juristischen Person und an die Besonderheit der mitgliederlosen Stiftungsstruktur an.
Ausgehend von der Grundthese der Weisungsfunktion des Stiftungszwecks geht der Autor auf weitere Fragestellungen ein, wie beispielsweise das systematische Verhältnis zwischen dem Stiftungszweck und sonstigen Regelungen des Stiftungsgeschäfts, die Konsequenzen der Weisungsfunktion für Änderungen des Zwecks sowie auf das Rechtsverhältnis zwischen der Stiftung und ihren Destinatären.
- 23–36 Einleitung 23–36
- 307–328 Literaturverzeichnis 307–328