Der Tatentschluss von Mittätern (§ 25 Absatz 2 StGB)
Verlängerte Tatherrschaft als Zurechnungsgrund - eine empirische gestützte Untersuchung
Zusammenfassung
Die Dissertation beschäftigt sich – soweit ersichtlich – als erste Monographie mit den genauen Anforderungen an den gemeinsamen Tatentschluss. Das überrascht unter der Prämisse, dass der gemeinsame Tatentschluss die „Basis“ der Zurechnung fremder Tatbeiträge und damit das Konstituens der Mittäterschaft ist.
Die Arbeit setzt sich zunächst mit der Ratio der Zurechnung auseinander und definiert diese als „verlängerte Tatherrschaft“. Dabei bleibt die Arbeit aber nicht stehen, vielmehr belegt sie die verlängerte Tatherrschaft auch empirisch unter Zuhilfenahme von Bezugswissenschaften. Aus diesem etablierten Begründungsmodell zieht die Disseration in einem zweiten Teil die Schlussfolgerungen für die genauen Anforderungen an den gemeinsamen Tatentschluss in formaler, inhaltlicher und zeitlicher Hinsicht. In diesem Rahmen geht sie auch auf verschiedene Mittäterschaftsformen ein. Sie spricht sich für die Aufgabe der sukzessiven Mittäterschaft aus.
- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 25–33 Einleitung 25–33
- 309–324 Literaturverzeichnis 309–324