Zusammenfassung
In der Arbeit geht es um das Verhältnis von öffentlichen Straßen und privaten Wegen, die beide als via bezeichnet werden. Unterschiede und Gemeinsamkeiten werden aus einer entwicklungsgeschichtlichen und einer juristisch-dogmatischen Perspektive untersucht.
Ausgangspunkt sind die Erschließung des Raumes, die dafür aufgestellten Vorgaben des Gemeinwesens und die Gestaltungsspielräume von Privaten. Erste rechtliche Regelungen zu den viae finden sich schon in den XII Tafeln. Eine Unterscheidung zwischen öffentlichen und privaten Wegen entwickelte sich aber erst im Laufe der Republik. Mithilfe von Quellen aus den Schriften der römischen Feldmesser (Corpus agrimensorum Romanorum) und von Juristen werden die Rolle der Bodenordnung und ihr Verhältnis zu privaten Gestaltungsoptionen im Nachbarrecht, insbesondere durch Servituten untersucht. Zudem werden der Rechtsschutz und die Maßnahmen zur Sicherheit auf öffentlichen Straßen in ihrer Entwicklung und in ihren konzeptionellen Unterschieden dargestellt.
- 15–18 A. Einleitung 15–18
- 171–270 E. Die via publica 171–270
- 315–338 Literaturverzeichnis 315–338