Zusammenfassung
Die Strafbarkeit juristischer Personen sollte nach Völkerstrafrecht möglich sein, weil sie in Völkerrechtsverbrechen verwickelt sind, aber – wie die Historie des Völkerstrafrechts zeigt – keine ausreichenden Instrumente zur Sanktionierung existieren. Auch jenseits des Strafrechts untersuchte zwischenstaatliche und nationale Alternativen zur Sanktionierung vermögen das Bedürfnis nach einer solchen Strafbarkeit nicht befriedigen.
Der Autor weist nach, dass eine Sanktionierung juristischer Personen als allgemeiner Rechtsgrundsatz im Völkerrecht existiert. Als Beleg dafür wurden u.a. 47 nationale Rechtssystemen untersucht.
Die Vereinbarkeit der Strafbarkeit juristischer Personen mit dem Völkerstrafrecht wird schließlich anhand der Handlungs-, Schuld- und Straffähigkeit sowie anhand des Komplementaritätsprinzip diskutiert und gelöst. Abschließend entwickelt der Autor ein Strafbarkeitsmodell, welches insbesondere auf der Zurechnungstheorie basiert und ins Römische Statut integriert werden kann.
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- 249–274 Literaturverzeichnis 249–274