Zusammenfassung
Neue Gefährdungslagen und Unfrieden in der Gesellschaft gegenüber bestehenden Strukturen der Demokratie stellen das Recht aktuell vor neue Herausforderungen. In rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht muss erneut die Frage nach der Friedensstiftungs- und Konfliktlösungsfunktion als Anspruch und raison d’être des Rechts gestellt werden. Lokalhistorisch inspiriert vom Augsburger Religionsfrieden von 1555 – einem herausragenden Beispiel, wie das Recht gesellschaftliche Fehden befrieden und trotz politischer Widerstände zu lösen vermag – nehmen es die folgenden 14 Beiträge zum Anlass, das heutige Verständnis und Verhältnis von Recht und Frieden erneut zu hinterfragen. Dabei widmen sie sich der Frage, ob und inwieweit das Öffentliche Recht friedensstiftende Funktion besitzt, um letztlich das Potential der Konfliktentschärfung und Friedensbewahrung durch das Öffentliche Recht in seinen verschiedenen Teilbereichen im Hinblick auf die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu ermitteln.
<b>Mit Beitägen von:</b>
Minou Banafsche (Kassel), Christian Ernst (Hamburg), Gabriel Gertsch (St. Gallen), Rafael Häcki (Bern), Martin Heidebach (München), Ralph Janik (Wien), Anika Klafki (Hamburg), Christoph Krönke (München), Matthias Lachenmann (Oldenburg), Felix Lange (Berlin), Florian Meinel (Berlin), Birgit Peters (Münster), Armin Steinbach (Bonn), Lorin-Johannes Wagner (Graz)