Die Tarifgeltung im Arbeitsverhältnis
Historische, ökonomische und legitimatorische Grundlagen des deutschen Koalitions- und Tarifvertragsrechts
Zusammenfassung
Der Tarifvertrag gilt unmittelbar und zwingend in den tarifgebundenen Arbeitsverhältnissen. Seine normative Wirkung durchbricht die Relativität der Schuldverhältnisse. Die hierfür notwendige Legitimation erteilen die Individualparteien durch ihre freiwillige Verbandsmitgliedschaft. Problematisch sind jedoch alle Fälle einer Tarifgeltung ohne eine solche Legitimation. Dazu zählen neben der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen die Geltung von Betriebs- und Betriebsverfassungsnormen, die Nachwirkung von Tarifnormen, eine unbegrenzte Nachbindung an Tarifverträge sowie die Bindung des Betriebserwerbers an die beim Veräußerer geltenden Tarifverträge. In all diesen Fällen geht es im Kern um das Spannungsverhältnis von Individualautonomie und kollektiver Tarifmacht.
Clemens Höpfner untersucht die Dogmatik der Tarifgeltung in ihrem historischen Kontext. Auf diese Weise legt er geschichtliche Kontinuitäten und Diskontinuitäten offen und trägt so zu einer Fortentwicklung der modernen Tarifrechtsdogmatik bei.
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- 25–28 I. Einführung 25–28
- 621–693 Literaturverzeichnis 621–693
- 693–709 Sachregister 693–709
- 709–728 Ackermann, Thomas 709–728