Zusammenfassung
Die Umwandlung von Forderungen in Nennkapital (debt to equity swap) rückt als Sanierungsinstrument immer mehr in den Fokus.
Da Forderungen als Sacheinlage zu behandeln sind, bedarf es im Rahmen ihrer Umwandlung der Bewertung. Eine Forderungsumwandlung zum Nennwert ist – wie der Autor darlegt – mit den Grundsätzen der Kapitalaufbringung derzeit nicht vereinbar. Das Erfordernis der Forderungsbewertung mindert allerdings den Nutzen eines debt to equity swaps als Sanierungsinstrument, da der Wert einer Forderung in Krisensituationen erheblich gemindert ist.
Der Autor untersucht die zur Bewertung einer Forderung vertretenen Ansätze und geht darüber hinaus der Frage nach, ob die mit MoMiG bzw. ARUG im Kontext der verdeckten Sacheinlage eingeführte Anrechnungslösung eine höhere Bewertung einer Forderung ermöglicht. Ein höherer Wert könnte erreicht werden, wenn – wie der Gesetzeswortlaut suggeriert – auf einen späteren Zeitpunkt bei der Forderungsbewertung abgestellt werden könnte.
- 199–202 Neuntes Kapitel: Fazit 199–202
- 203–211 Literaturverzeichnis 203–211