Zusammenfassung
Zusätzlich zu der Garantie innerer und äußerer Sicherheit nimmt der Staat heute eine bunte Mannigfaltigkeit von sozialstaatlichen, von wirtschafts-, wissenschafts- und kulturpolitischen Aufgaben wahr. Weil also eine Kumulation der Macht stattfindet, außerdem der Staat seine Instrumente erweitert und verfeinert hat, ist gegenüber der heute verbreiteten Diagnose des „Absterben des Staates“ bzw. seines Effizienz- und Machtverlustes Skepsis angebracht. Die traditionelle Legitimationsaufgabe, die Rechtfertigung sozialer Institutionen mit Entscheidungs- und Zwangsgewalt, ist jedenfalls alles andere als obsolet geworden.
Die hier vorgeschlagene Legitimationsskizze folgt dem Argumentationsmuster „Ethik plus Anthropologie bzw. Sozialphilosophie“. Nach dem normativen Element („Ethik“) ist die Zwangsbefugnis nur dann legitim, wenn jeder einzelne Betroffene dem Zwang, weil er für ihn vorteilhaft ist, zustimmen könnte. Erfüllt wird diese Bedingung, so das anthropologische Element, nur dort, wo es so elementare Wechselseitigkeiten gibt, daß sie für niemanden substituierbar sind. Derart unverzichtbare Interessen werden transzendental genannt; die ihnen korrenspondierende Wechselseitigkeit heißt „transzendentaler Tausch“.
Schlagworte
Rechtsphilosophie Gerechtigkeit RechtspolitikKeywords
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