Zur Verselbstständigung von Unionsagenturen
Eine Untersuchung am Beispiel der Energie-Agentur ACER und ihrer Mitwirkung beim Erlass tertiären Unionsrechts
Zusammenfassung
Im Jahr 2011 hat die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden, kurz ACER, ihre Arbeit aufgenommen. Mangels Vorgaben im europäischen Primärrecht ist bis heute unklar, wie das Verhältnis einer Agentur zu den Mitgliedsstaaten und den Unionsorganen auszugestalten ist. Es besteht Klärungsbedarf, was Kontrolle und Legitimation angeht. Dies gilt besonders für ACER. Als Vorform einer europäischen Regulierungsbehörde verfügt sie über gewichtige Befugnisse. Die Agentur ist unter anderem am Erlass von verbindlichem tertiären Unionsrecht in Form der sogenannten Netzkodizes beteiligt. In bestimmten Fällen reguliert sie grenzüberschreitende Infrastrukturen. Die Untersuchung widmet sich der Fragestellung, inwieweit Gründung und Wirken der ACER rechtlich zulässig sind. Entscheidend für die Entwicklung rechtlicher Grenzziehungen ist dabei das Rechtsinstitut des sogenannten institutionellen Gleichgewichts in der Prägung der Meroni-Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 1958.
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- 21–81 A. Einleitung 21–81
- 21–32 I. Einführung 21–32
- 631–659 D. Ergebnis 631–659
- 659–669 E. Ergebnisse in Thesen 659–669
- 669–694 Literatur 669–694