Zum normativen Begriff der Volkssouveränität
Rechtsphilosophische und verfassungstheoretische Versuche der Legitimierung des politischen Handelns
Zusammenfassung
Volkssouveränität wird hier als einer der fundamentalen Begriffe des modernen Rechts verstanden. Die gegenwärtige Literatur wird allerdings vor allem von einer soziologischen Einsicht dominiert, die sie entweder auf ein bloßes Motivationsproblem oder auf ein Verfahren reduziert. Im Gegensatz dazu lässt sich Volkssouveränität als eine rechtsphilosophische Antwort auf die Frage nach der Legitimität des Rechts normativ begründen.
Zunächst wird die Frage erörtert, welche möglichen Funktionen der Begriff der Volkssouveränität im Recht haben kann. Der zweite Teil der Studie beinhaltet dann vor allem eine begriffsgeschichtliche Untersuchung der Volkssouveränität nach spätmittelalterlichen (Thomas von Aquin, Marsilius von Padua und Wilhelm von Ockham) und modernen (Jean Bodin, Thomas Hobbes, John Locke und Jean-Jacques Rousseau) philosophischen Einsichten.
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