Der verfassungsrechtliche Rahmen für Fusionen von Universitäten und Fachhochschulen
Die Fusion der Universität Lüneburg mit der Fachhochschule Nordostniedersachsen
Zusammenfassung
Auch zehn Jahre nach der ersten Fusion einer Universität mit einer Fachhochschule bleiben typenübergreifende Hochschulfusionen nicht zuletzt wegen der damit verbundenen rechtlichen Problemstellungen hochschulpolitisch riskant.
Die Untersuchung geht den verfassungs- und hochschulrechtlichen Fragen nach und überträgt die gefundenen Antworten auf die Fusion der Universität Lüneburg mit der Fachhochschule Nordostniedersachsen im Jahr 2005. Dabei liegt das besondere Augenmerk auf der Zusammensetzung des professoralen Personalkörpers, der Überleitung von Fachhochschulprofessoren in Universitätsprofessuren, dem Homogenitätsgebot und dem Promotionsrecht in einer typenübergreifend fusionierten Hochschule.
Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass typenübergreifende Hochschulfusionen bei entsprechender hochschulrechtlicher Ausgestaltung verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig sind. Das gilt auch für die Fusion in Lüneburg.
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- 19–39 A. Einleitung 19–39
- 264–294 E. Anhang 264–294
- 295–308 Literaturverzeichnis 295–308