Zusammenfassung
Nach einer knappen Einleitung und einem Abriss über die Bayerischen Verfassungen von 1808 und 1818 sowie über die Novemberrevolution des Jahres 1918 und die dieser folgenden Ereignisse erfolgt eine – vor allem aus juristischer Sicht erstmalige – umfassende Darstellung der nach dem Ort ihrer Entstehung auch als Bamberger Verfassung bezeichneten ersten demokratischen Verfassung auf weiß-blauem Boden. Die Betrachtung endet indes nicht in der Fassung ihrer Verkündung, sondern erörtert auch die bis 1933 vorgenommenen Änderungen sowie Änderungsversuche, soweit diese das Stadium von Anträgen im Landtag erreicht haben. Im Anschluss hieran wird der Niedergang der Bayerischen Verfassung von 1919 durch die Machtergreifung der Nationalsozialisten – insbesondere aus einer verstärkt bayerischen Perspektive – geschildert, um dann – bevor mit einem Fazit geschlossen wird – zu beleuchten, welchen Einfluss die Bamberger Verfassung auf die noch immer geltende Bayerische Verfassung von 1946 hatte.
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- 101–213 I. Landtag 101–213
- 213–322 II. Gesamtministerium 213–322
- 322–338 III. Staatsdienst 322–338
- 354–426 V. Rechtspflege 354–426
- 426–492 VI. Staatsbürgerschaft 426–492
- 492–513 VII. Grundrechte 492–513
- 513–608 VIII. Staatskirchenrecht 513–608
- 608–617 IX. Kultuswesen 608–617
- 621–625 XI. Stiftungswesen 621–625
- 625–631 XII. Heerwesen 625–631
- 631–638 XIII. Verkehrswesen 631–638
- 638–654 XIV. Staatsgebiet 638–654
- 654–656 XV. Hoheitszeichen 654–656
- 656–659 XVI. Übergangsbestimmung 656–659
- 689–695 III. Änderung des § 60 689–695
- 777–819 F. Einflüsse der Bamberger Verfassung auf die Bayerische Verfassung vom 2. Dezember 1946 777–819
- 819–835 G. Würdigung und Schluss 819–835
- 835–911 H. Anhang 835–911