Zusammenfassung
Das Erbrecht gilt unter Studenten als eine schwierige Rechtsmaterie. Das Lehrbuch erleichtert den Einstieg in das Erbrecht mit zahlreichen Beispielen und deckt die ausbildungs- und prüfungsrelevanten Bereiche so besonders einprägsam ab.
„Die Buchveröffentlichung ist ein Kleinod. Nichts fürs Gourmands, sondern etwas für Gourmets. Wer sich als Erbrechtler selbst einmal etwas Gutes tun möchte, dem sei die Veröffentlichung als genussvolle Lektüre bestens empfohlen.“
RA Dr. W. Burandt, ZFE 3/06, zur Vorauflage
- 18–45 A. Einleitung 18–45
- 18–18 § 1 Aufgabe 18–18
- 78–95 § 18 Einführung 78–95
- 152–152 § 23 Einleitung 152–152
- 153–154 § 24 Erbverzicht 153–154
- 155–156 § 25 Erbunwürdigkeit 155–156
- 177–179 § 33 Erbengemeinschaft 177–179
- 180–185 § 34 Auseinandersetzung 180–185
- 186–187 § 35 Nachlasspflegschaft 186–187
- 189–189 § 37 Nachlassverwaltung 189–189
- 196–197 § 39 Erbschaftskauf 196–197
- 198–210 J. Haftung der Erben 198–210
- 198–199 § 40 Einführung 198–199
- 250–251 Definitionen 250–251
- 252–273 Paragraphenregister 252–273
- 274–289 Stichwortverzeichnis 274–289
7 Treffer gefunden
- „... 7, 26 1 – Auslegungsgrundsätze 22 3 – Auslegungsregeln, gesetzliche 21 41, 22 10 ...” „... – Verfügungen, letztwillige 1 2 f, 19 1, 21 36, 42, 26 1 – Vermutung, gesetzliche 9 11, 19 21, 20 9, 21 4, 6 ...” „... – gesetzlicher 2 3, 4 13, 7 1, 2 f, 9 1, 11 3, 7, 13 7, 14 6, 16 3, 18 21, 22, 25, 32, 19 31, 20 14, 21 2 ff, 7 ...”
- „... Testament verwahrt. Das Nachlassgericht muss ermitteln, ob die gesetzliche oder gewillkürte Erbfolge ...” „... gesetzlichen Erben sowie weitere geeignete Personen, einzuladen. Das Gericht kann die Erben aber auch ...” „... „Schönfelder“ Gesetz Nr. 96) bzw. § 348 FamFG. Soweit dies tunlich ist, kann das Gericht den Termin der ...”
- „... Testierakt ermöglichen. Das Gesetz gestattet das gemeinsame Testament und den Erbvertrag. Aufgabe der ...” „... zunächst den formellen Vorteil, dass nur eine Urkunde erstellt werden muss. Folglich ist es unnötig, dass ...” „... Vertrauensverhältnis unterscheidet das gemeinschaftliche Testament vollends vom einfachen Testament. Die gesetzlichen ...”
- „... werden. Das Gesetz kennt weiterhin den Erbvertrag nach §§ 2274 ff BGB, also den Vertrag zwischen ...” „... erforderlich. Das Gesetz führt eine Reihe von Interpretationsregeln an, wie im Zweifel bei bestimmten ...” „... Minderjährigkeit bedarf er dann gemäß § 2229 II BGB nicht der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters. Der ...”
- „... dann, das Testament so zu interpretieren, dass es noch mit dem Gesetz im Einklang steht. In der ...” „... Testamentsrechtes ist eine Weiterleitung des Vermögens, die von der gesetzlichen Erbfolge abweicht. Diese stellt ...” „... gleichmäßige Verteilung des Nachlasses innerhalb der Familie kann daher nicht als einzige vom Gesetz ...”
- „... anerkannt. Damit ist er nicht der gesetzliche Vertreter des Erblassers oder des Erben, sondern vom Willen ...” „... Testamentsvollstreckers eingreifen. Zwischen Erben und Testamentsvollstrecker entsteht ein gesetzliches Schuldverhältnis ...” „... Primattheorie missachte, dass das Gesetz selbst in den §§ 2198 ff BGB die Entpersonalisierung der ...”
- „... der Erblasser könnte es auch grundsätzlich bei der gesetzlichen Erbfolge belassen und nur einige ...” „... der gesetzlichen Erbfolge in Betracht. Hat der Erblasser verfügt, dass seine „gesetzlichen Erben“ oder ...” „... Betracht kommt daneben nach §§ 2088 I und II BGB, dass die gesetzliche Erbfolge hinsichtlich des nicht ...”