Zusammenfassung
Der Allgemeine Teil des BGB ist das Eingangstor zum ganzen Zivilrecht. Aber viele Erstsemester haben den Eindruck, dass dieses Tor nicht offen steht, sondern mehrfach verriegelt ist. Das liegt an dem hohen Abstraktionsgrad, den die allgemeinen Vorschriften notwendigerweise haben. Das Lehrbuch von Hirsch ist geeignet, dem Allgemeinen Teil seine Schrecken zu nehmen. Denn es beherzigt den Grundsatz: „Regeln lernt man am besten anhand von Beispielen“. Deshalb beginnt jeder Abschnitt mit einem aktuellen Fall, der ausführlich im Gutachtenstil gelöst wird. Insgesamt gibt es 52 solcher Einleitungsfälle.
Auch in der jeweils anschließenden Lerneinheit bietet das Buch viele kurze Fälle, die der neueren Rechtsprechung entnommen sind. So haben die Leser(innen) eine lebendige Anschauung davon, welche Bedeutung eine Vorschrift in der Praxis hat, und verstehen die Absicht des Gesetzgebers. Hirsch erklärt alle Probleme in einer wissenschaftlich korrekten, aber leicht verständlichen Sprache und gliedert den Text sehr übersichtlich.
Mit diesem Buch kann sogar der Allgemeine Teil des BGB richtig Spaß machen.
- 113–117 § 8 Einigungsmängel 113–117
- 157–163 § 17 Fristen und Termine 157–163
- 170–174 § 19 Drohung 170–174
- 194–203 § 22 Inhaltsirrtum 194–203
- 203–207 § 23 Erklärungsirrtum 203–207
- 207–214 § 24 Eigenschaftsirrtum 207–214
- 302–308 § 33 Vertretungsmacht 302–308
- 339–345 § 41 Insichgeschäfte 339–345
- 349–354 § 43 Duldungsvollmacht 349–354
- 354–359 § 44 Anscheinsvollmacht 354–359
- 375–388 § 47 Verjährungsfristen 375–388
- 412–420 § 52 Schutz der Rechte 412–420
- 420–429 Sachregister 420–429