Zusammenfassung
Die beschränkte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik durch § 3a ESchG eröffnet Paaren die Möglichkeit, einen extrakorporal befruchteten Embryo unter bestimmten Voraussetzungen bereits vor der Implantation in den Mutterleib auf bestimmte genetische Veränderungen untersuchen zu lassen. Unterlaufen den beteiligten Ärzten bei diesem Verfahren Fehler, stellt sich die Frage nach möglichen haftungsrechtlichen Konsequenzen.
Die Autorin beschäftigt sich umfassend mit der Problematik, ob und wem gegenüber der Arzt bzw. das Behandlungszentrum im Falle einer fehlerhaften Präimplantationsdiagnostik vertraglich und/oder deliktisch haftet. Sie geht dabei insbesondere auf die Haftung für Fehler im Zusammenhang mit Zusatzbefunden ein. Zudem setzt sie sich angesichts der immensen Haftungsrisiken bei einer fehlerhaften Präimplantationsdiagnostik mit der Zulässigkeit von Haftungsbeschränkungen auseinander.
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