Europäische Strafrechtsetzungskompetenzen
Neue Entwicklungen durch EuGH-Rechtsprechung und den Vertrag von Lissabon
Zusammenfassung
Mit dem Vertrag von Lissabon wurde erstmals ausdrücklich eine kriminalstrafrechtliche Rechtsetzungskompetenz der Europäischen Union in Art. 83 AEUV eingeführt, die auf Grundlage der zuvor geltenden Verträge aufgrund der Aussparung des Themas Strafrecht stark umstritten gewesen war.
Das Werk stellt umfassend die Rechtslage hinsichtlich strafrechtlicher Kompetenzen der Europäischen Union – unter Berücksichtigung entsprechender EuGH-Rechtsprechung – und nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon dar. Die hieraus folgenden tatsächlichen Veränderungen werden herausgestellt. Hierzu werden die Voraussetzungen und der Umfang der derzeit bestehenden Kompetenz dezidiert herausgearbeitet. Schließlich werden mögliche Kollisionen mit dem auch auf EU-Ebene geltenden Demokratieprinzip und entsprechende Lösungsansätze aufgezeigt.
Dem Leser wird damit zum einen ein umfassender Überblick über die Problematik verschafft und zum anderen eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Thema geboten.
- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 25–126 1. Teil: Einführung 25–126
- 170–294 2. Kapitel: Analyse 170–294
- 295–494 3. Teil: Strafrechtsetzungskompetenzen der Europäischen Union nach dem Vertrag von Lissabon 295–494
- 495–498 4. Teil: Zusammenfassung 495–498
- 499–542 Literaturverzeichnis 499–542