Zusammenfassung
Die Aufbereitung medizinischer Einmalprodukte hat wegen des Einsparungspotentials für Gesundheitseinrichtungen besondere Bedeutung. Neben Sicherheitsbedenken wirft dieses Vorgehen aber rechtliche Probleme auf. Gegenstand langwieriger Streitigkeiten war die Frage, ob die Bezeichnung eines Produktes als Einmalprodukt durch den Hersteller Einfluss auf die rechtliche Zulässigkeit einer Weiterverwendung hat.
Der Verfasser setzt sich mit dieser Frage erneut auseinander. Im Mittelpunkt seiner Ausführungen stehen jedoch nicht die Verbotsnormen des Medizinprodukterechts, sondern die Definition des Medizinprodukts. Eine Auslegung dieser Definition zeigt, dass Medizinprodukte vom Hersteller zur Anwendung am Menschen bestimmt sein müssen. Daraus folgert der Verfasser, dass die Bezeichnung Einmalprodukt schon auf das definitionsmäßige Vorliegen eines Medizinproduktes Einfluss nehmen kann. Insoweit erfährt die Problematik eine Vorverlagerung, deren Konsequenzen im Einzelnen aufgezeigt werden.
- 203–212 Literaturverzeichnis 203–212