Zusammenfassung
Das gemeinschaftliche Testament hat sich als erbrechtliches Rechtsinstitut im Bewusstsein der Bevölkerung fest verankert. Die Arbeit spürt den Anfängen des gemeinschaftlichen Testaments nach, um auf diesem rechtsgeschichtlichen Fundament aufbauend Form und Bindung rechtsdogmatisch zu analysieren.
Die Arbeit widmet sich dem eigenhändigen gemeinschaftlichen Testament. Ausgangspunkt ist die Mehrheitsentscheidung des 68. Deutschen Juristentags 2010 für eine Abschaffung des gemeinschaftlichen Testaments in privat-schriftlicher Form. Das in langen Jahrzehnten gewachsene Material wurde gesichtet, geordnet, analysiert und bewertet. Dabei richtet sich die Untersuchung mit einer umfassenden, vertieften Analyse nicht nur an die Wissenschaft, sondern auch an die Erbrechtspraxis, die auf zahlreiche praxisrelevante Streitfragen klare Antworten erhält. Die Frage nach Reformbedarf bleibt dabei stets gegenwärtig. Im Ergebnis ist die Kritik des Deutschen Juristentags an dem eigenhändigen gemeinschaftlichen Testament nicht gerechtfertigt.
- 24–28 A. Römisches Recht 24–28
- 115–205 C. Errichtungsformen 115–205
- 426–441 5. Teil: Schlussteil 426–441
- 441–460 Literaturverzeichnis 441–460