Zusammenfassung
Dem Werk liegt die Tatsache zugrunde, dass in Europa nur eine geringe Zahl an Gesellschaften börsennotiert ist. In der Praxis wird das Gesellschaftsrecht von kleinen und mittleren Unternehmen dominiert. Daher sind gesetzliche Anforderungen an den Kontrollerwerb oder der Schutz von Investoren und andere Fragen des Kapitalmarktrechts nicht Teil der Kernprinzipien des Gesellschaftsrechts.
Die Herausforderung, die sich damit dem europäischen Gesellschaftsrecht stellt, besteht nicht darin, Wege zu finden, wie die Interessen der Anteilseigner am besten gewahrt werden können, sondern vielmehr darin, wie die Interessen aller durch die Aktivitäten der Gesellschaft betroffenen Parteien einschließlich der Gläubiger und Dritter geschützt werden können. Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union erinnert uns genau daran, wenn die Aufmerksamkeit des Europäischen Gesetzgebers im Bereich des Gesellschaftsrechts und der Niederlassungsfreiheit auf Richtlinien gerichtet wird, die dem Schutz „der Gesellschafter sowie Dritter“ dienen (Art. 50 AEUV). Das Handbuch nimmt die Perspektive einzelner Schlüsseljurisdiktionen wie etwa Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich, Schweiz sowie Spanien in den Blick, wobei grundlegende Aspekte aus Belgien, den Niederlanden, Portugal und den skandinavischen Ländern berücksichtigt werden.
In englischer Sprache.
Abstract
Dem Werk liegt die Tatsache zugrunde, dass in Europa nur eine geringe Zahl an Gesellschaften börsennotiert ist. In der Praxis wird das Gesellschaftsrecht von kleinen und mittleren Unternehmen dominiert. Daher sind gesetzliche Anforderungen an den Kontrollerwerb oder der Schutz von Investoren und andere Fragen des Kapitalmarktrechts nicht Teil der Kernprinzipien des Gesellschaftsrechts.
Die Herausforderung, die sich damit dem europäischen Gesellschaftsrecht stellt, besteht nicht darin, Wege zu finden, wie die Interessen der Anteilseigner am besten gewahrt werden können, sondern vielmehr darin, wie die Interessen aller durch die Aktivitäten der Gesellschaft betroffenen Parteien einschließlich der Gläubiger und Dritter geschützt werden können. Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union erinnert uns genau daran, wenn die Aufmerksamkeit des Europäischen Gesetzgebers im Bereich des Gesellschaftsrechts und der Niederlassungsfreiheit auf Richtlinien gerichtet wird, die dem Schutz „der Gesellschafter sowie Dritter“ dienen (Art. 50 AEUV). Das Handbuch nimmt die Perspektive einzelner Schlüsseljurisdiktionen wie etwa Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich, Schweiz sowie Spanien in den Blick, wobei grundlegende Aspekte aus Belgien, den Niederlanden, Portugal und den skandinavischen Ländern berücksichtigt werden.
In englischer Sprache.
- 220–223 Index 220–223