Zusammenfassung
Im Fokus der Arbeit steht das Rechtsinstitut des vorläufigen Rechtsschutzes im internationalen Investitionsschutzrecht. Art. 47 der ICSID-Konvention (ICSID) wird anhand der bisherigen Rechtssprechungspraxis der ICSID-Schiedsgerichte eingehend untersucht und in den größeren Kontext zu vorläufigen Maßnahmen nach Art. 41 des IGH-Statuts und Art. 26 der UNCITRAL-Regeln gestellt.
Vor dem Hintergrund immer noch bestehender Unsicherheiten über die Auslegung des Art. 47 ICSID macht sich die Arbeit zum Ziel, für den Rechtsanwender klare Leitlinien zu schaffen, wie ein Antrag auf Anordnung vorläufiger Maßnahmen gestellt werden muss, um erfolgreich zu sein. Nachdem die Voraussetzungen der Norm anhand von Fallbeispielen konkretisiert werden, werden die Fragen der Bindungswirkung sowie der Anerkennungs- und Durchsetzungsfähigkeit von Anordnungen nach Art. 47 ICSID geklärt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit ist die Analyse des Rechtsinstituts des Notfallschiedsrichters (sog. emergency arbitrator).
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- 349–362 Entscheidungsverzeichnis 349–362
- 363–366 Dokumentenverzeichnis 363–366
- 367–368 Datenbanken 367–368
- 369–384 Literaturverzeichnis 369–384