Der Konflikt zwischen Persönlichkeitsschutz und Pressefreiheit im deutschen und schwedischen Recht
Unter besonderer Berücksichtigung des Rechts am eigenen Bild
Zusammenfassung
Mitglieder des schwedischen Königshauses haben bereits häufiger deutsche Boulevardzeitschriften wegen persönlichkeitsrechtsverletzender Berichterstattung verklagt. Wie der Rechtschutz gegen derartige Berichterstattung in Schweden ausgestaltet ist, ist in Deutschland hingegen weitgehend unbekannt. In Schweden erfolgt der Persönlichkeitsschutz – anders als in Deutschland – primär über das Pressestrafrecht und die freiwillige Presseselbstkontrolle.
Nach einem Vergleich des Persönlichkeitsschutzes sowie des Presserechts in beiden Rechtsordnungen, erfolgt eine Auseinandersetzung mit der aus Präventionsgründen erhöhten Geldentschädigung, welche die deutsche Judikatur bei gravierenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen gewährt.
Es wird aufgezeigt, wie de lege ferenda durch eine Regelung im UWG die deutsche Presseselbstkontrolle gestärkt und der Konflikt zwischen der erhöhten Geldentschädigung bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen und deutlich niedrigeren Schmerzensgeldern gelöst werden könnte.
- 397–404 P. Gesamtergebnis 397–404
- 405–419 Q. Literaturverzeichnis 405–419