Zusammenfassung
Im Internationalen Investitionsrecht haben NGOs und sonstige nichtstaatliche Akteure den amicus curiae brief für sich entdeckt, um auf bestimmte Folgewirkungen eines Schiedsspruchs hinzuweisen. Auch die Europäische Kommission tritt in Investitionsverfahren verstärkt als amicus curiae in Erscheinung.
Der lateinische Begriff amicus curiae bedeutet übersetzt „Freund des Gerichts“. Es handelt sich um ein Rechtsinstitut, das dem angloamerikanischen Prozessrecht entstammt. Es erlaubt verfahrensfremden Dritten, sich mittels eines Schriftsatzes (engl.: „brief“) in ein gerichtliches Verfahren einzuschalten und rechtlich Stellung zu nehmen.
Das Buch geht auf die historische Entwicklung des amicus briefs ein und analysiert die Rechtsgrundlagen des amicus briefs im Investitionsrecht sowie seine Akzeptanz in der Schiedsgerichtspraxis. Es werden konkrete Vorschläge zur Optimierung der Rechtslage unterbreitet und Handlungsempfehlungen an die Akteure im internationalen Investitionsrecht ausgesprochen.
- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 5–14 Vorwort 5–14
- 18–29 Einleitung 18–29
- 319–324 Schlussbetrachtung 319–324
- 325–340 Literaturverzeichnis 325–340
- 341–346 Entscheidungsverzeichnis 341–346