Zusammenfassung
Was rechtfertigt das geltende Privatrecht? Dies entfaltet die Arbeit am Beispiel der Kerninstitutionen von Delikt, Eigentum und Vertrag. Um nicht alsbald in der hermeneutischen Sackgasse der herrschenden Wertungsjurisprudenz zu enden, wird die Untersuchung von der Frage angetrieben, welche normativen Ideen die kohärenteste Begründung für die Regeln des geltenden Rechts liefern würden. Die ökonomische Analyse bietet die Steigerung des Wohlstands an. Aber damit verfehlt sie das geltende Privatrecht schon im Ansatz. Als tragfähig erweisen sich stattdessen die als längst überwunden geltenden Ideen gleicher Freiheit und ausgleichender Gerechtigkeit. Doch damit haftet dem geltenden Privatrecht zugleich ein fundamentales Defizit an, das in der öffentlich-rechtlichen Einhegung des Privatrechts reflektiert ist.
Der hier präsentierte Ansatz einer „normativen Rechtstheorie“ liegt auf der Schnittstelle von Rechtsphilosophie und Rechtsdogmatik und macht beide füreinander fruchtbar.
- 456–467 Kapitel 7 Abriss 456–467
- 468–491 Literaturverzeichnis 468–491