Abstract
Die Koordination der sozialen Sicherheit
bildet einen Grundpfeiler der Europäischen Union. Dass die ersten Verordnungen zur Koordination der verschiedenen nationalen Systeme bereits am 1. Januar 1959 erlassen wurden, unterstreicht die hohe Bedeutung dieser Fragen. Die EU-Verordnungen zur sozialen Sicherheit haben in erster Linie das Ziel, diejenigen Arbeitgeber zu schützen, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit innerhalb der EU Gebrauch machen. Die Koordination wird jedoch durch die sehr unterschiedlichen sozialen Systeme enorm erschwert.
Die EU-Verordnungen zur sozialen Sicherheit
bieten Schutz für alle Arbeitnehmer und ihren Familienangehörigen, die die Binnengrenzen der Union überqueren, sei es aus beruflichen oder privaten Gründen.
Der Kommentar
erläutert systematisch die Artikel der Verordnungen (EG) 883/2004 und (EG) 987/2009. Dabei gehen die Autoren intensiv ein auf:
Sinn und Zweck der einzelnen Artikel
die einschlägige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs
die einschlägigen Beschlüsse und Empfehlungen der Verwaltungskommission
Stellungnahmen der (manchmal divergierenden) Literatur zur Auslegung der Bestimmungen.
Zudem befasst sich der Kommentar mit verwandten Rechtsstatuten wie zum Beispiel dem EWR-Abkommen, dem Abkommen zwischen der EU und Schweiz über die Freizügigkeit von Personen sowie mit Assoziierungsabkommen der EU mit einer Reihe von Drittstaaten (z.B. Türkei, Marokko, Tunesien, Algerien, Israel, Mazedonien, Albanien).
Die Herausgeber und Autoren
sind seit Jahrzehnten auf dem Gebiet der Koordination der sozialen Sicherheit tätig. Unter ihnen finden sich hochrangige Experten aus Wissenschaft, Politik, Verwaltung und Rechtsprechung.
Zusammenfassung
Die Koordination der sozialen Sicherheit
bildet einen Grundpfeiler der Europäischen Union. Dass die ersten Verordnungen zur Koordination der verschiedenen nationalen Systeme bereits am 1. Januar 1959 erlassen wurden, unterstreicht die hohe Bedeutung dieser Fragen. Die EU-Verordnungen zur sozialen Sicherheit haben in erster Linie das Ziel, diejenigen Arbeitgeber zu schützen, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit innerhalb der EU Gebrauch machen. Die Koordination wird jedoch durch die sehr unterschiedlichen sozialen Systeme enorm erschwert.
Die EU-Verordnungen zur sozialen Sicherheit
bieten Schutz für alle Arbeitnehmer und ihren Familienangehörigen, die die Binnengrenzen der Union überqueren, sei es aus beruflichen oder privaten Gründen.
Der Kommentar
erläutert systematisch die Artikel der Verordnungen (EG) 883/2004 und (EG) 987/2009. Dabei gehen die Autoren intensiv ein auf:
Sinn und Zweck der einzelnen Artikel
die einschlägige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs
die einschlägigen Beschlüsse und Empfehlungen der Verwaltungskommission
Stellungnahmen der (manchmal divergierenden) Literatur zur Auslegung der Bestimmungen.
Zudem befasst sich der Kommentar mit verwandten Rechtsstatuten wie zum Beispiel dem EWR-Abkommen, dem Abkommen zwischen der EU und Schweiz über die Freizügigkeit von Personen sowie mit Assoziierungsabkommen der EU mit einer Reihe von Drittstaaten (z.B. Türkei, Marokko, Tunesien, Algerien, Israel, Mazedonien, Albanien).
Die Herausgeber und Autoren
sind seit Jahrzehnten auf dem Gebiet der Koordination der sozialen Sicherheit tätig. Unter ihnen finden sich hochrangige Experten aus Wissenschaft, Politik, Verwaltung und Rechtsprechung.
- 281–284 Overview Rolf Schuler 281–284
- 337–339 Chapter 3 Death grants 337–339
- 339–341 Overview Rolf Schuler 339–341
- 353–357 Overview 353–357
- 420–422 Overview Franz Marhold 420–422
- 440–441 Overview Rob Cornelissen 440–441
- 462–464 Overview 462–464
- 526–526 Overview 526–526