Zusammenfassung
Die Billigkeitskontrolle gemäß § 315 BGB gilt als Ergänzung und Korrektiv zur kartell- und regulierungsrechtlichen Kontrolle von Energiepreisen. Das Werk spürt der Frage nach, inwieweit für diese dritte Säule der Preiskontrolle Raum ist.
Der Autor analysiert die von der Rechtsprechung geprägte extensive Anwendung der Norm und arbeitet vier Fallgruppen heraus (vertragliches und gesetzliches Bestimmungsrecht; faktische Bestimmungsmacht; Interimsverhältnisse). Ausgehend vom Normzweck untersucht er, wie diese Fallgruppen mit der Vorschrift vereinbar sind.
Eingebettet in den energiewirtschaftsrechtlichen Rahmen prüft die Studie, in welchen Fällen die Billigkeitskontrolle von Netzentgelten, Strom-, Gas- und Fernwärmepreisen in Betracht kommt. Zudem wird herausgearbeitet, dass in einer wettbewerbsgeprägten Energiewirtschaft der Kostenpreis kein geeigneter Maßstab der Billigkeitskontrolle ist. Schließlich untersucht das Werk, wie ein einseitiges Bestimmungsrecht kompensiert werden kann.
- 41–50 Einleitung 41–50
- 685–690 Fazit 685–690
- 691–708 Thesen 691–708
- 709–734 Literaturverzeichnis 709–734