Überzählige Embryonen in der Reproduktionsmedizin
Ein Rechtsvergleich zwischen Deutschland und Brasilien
Zusammenfassung
Die Biotechnologie muss dem Menschen dienen und rechtfertigt sich nur zu diesem Zweck. Dabei ist davon auszugehen, dass der Mensch aus sich selbst heraus seinen Status als Person behauptet. Das menschliche Leben beginnt bereits mit dem Zygotenstadium; Mensch und Person sind von der Befruchtung bis zum Tod identisch. Das Menschsein beruht auf einem einmaligen Wesenszug, durch den sich der Mensch in seiner Existenz gestaltet, indem er durch Umstände geformt wird, die ihn bei der Suche nach Anerkennung seines Wesens als Rechtssubjekt einzig machen.
Die Arbeit vergleicht die deutsche und brasilianische Rechtsprechung zum Umgang mit „überzähligen“ Embryonen. Damit soll ein Beitrag zum rechtlichen Dialog in und zwischen Deutschland und Brasilien geleistet werden.
- 285–306 Literaturverzeichnis 285–306