Geschlechtergleichheit im Sport
Mit besonderer Berücksichtigung der Diskriminierung von trans- und intersexuellen Sportlerinnen unter den Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
Zusammenfassung
„Jungs gegen Mädchen“ ist eine einfache Schulhofregel. Im institutionalisierten Sport ist deren Anwendung aus Gründen der Fairness indes undenkbar. Denn der Sport setzt voraus, dass Frauen körperlich nicht mit Männern mithalten können und trennt deswegen konsequent nach dem Geschlecht. Diese strikten Kategorien von Adam und Eva erweisen sich allerdings nicht immer als sinnvoll und gerecht: Ganz grundsätzlich nimmt der Sport weder Rücksicht auf Frauen, die sportlich mit Männern konkurrieren könnten, noch auf Männer, die eine reine Frauensportart ausüben wollen. Vor allem aber exkludiert die Trennung anhand des Geschlechts solche Sportlerinnen, die sich außerhalb der herkömmlichen Geschlechterdichotomie bewegen – trans- und intersexuelle Athletinnen. Wie steht das Diskriminierungsrecht zu diesen Fragen? Kann man den geflügelten Begriff des Fair Play als sporttypische Ausprägung des Gleichheitsgrundsatzes verstehen und anwenden? Gibt es Geschlechtergleichheit im Sport?
- 15–18 Einleitung 15–18
- 385–415 Literaturverzeichnis 385–415