Diskriminierungsschutz ohne Grenzen?
Reichweite und Grenzen des persönlichen und sachlichen Schutzbereichs des Antidiskriminierungsrechts am Beispiel der Entscheidungen Coleman (C-303/06) und Feryn (C-54/07) des EuGH
Zusammenfassung
Das AGG untersagt die Benachteiligung von Beschäftigten aus Gründen der Rasse, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters und der sexuellen Identität.
Gilt dieses Benachteiligungsverbot auch in Fällen der sogenannten drittbezogenen Diskriminierung, in denen der Beschäftigte nicht selbst Merkmalsträger ist, sondern wegen des Merkmals einer anderen Person benachteiligt wird? Liegt eine Benachteiligung auch im Fall einer sogenannten hypothetischen Diskriminierung vor, wenn kein spezifisches Opfer eines Nachteils zu ermitteln ist? Der EuGH musste sich mit beiden Fragen im Jahr 2008 in den Rechtssachen Coleman und Feryn befassen.
Die Autorin untersucht die genannten Konstellationen vor dem Hintergrund des Unionsrechts und erörtert die Auswirkungen auf das AGG. Dabei greift sie auf das US-amerikanische Antidiskriminierungsrecht zurück, das einen prägenden Einfluss auf die Entwicklung des unionsrechtlichen Antidiskriminierungsrecht hat.
- 19–24 A. Einleitung 19–24
- 451–454 F. Schlussgedanken 451–454
- 455–482 Literaturverzeichnis 455–482