Der Investitionsschutz durch die Inländer(gleich)behandlung des WTO-Rechts
Eine Analyse zum Investitionsschutz in den Inländer(gleich)behandlungsnormen der WTO sowie zur Nutzbarkeit von Standards aus der Inländer(gleich)behandlung des WTO-Rechts im Investitionsschutzrecht
Zusammenfassung
Wird ein Land WTO-Mitglied, steigt das Volumen an Auslandsinvestitionen substantiell. Die erste Hypothese dieser Arbeit analysiert demgemäß inwieweit das kohärente WTO-Recht Investitionen schon bei dessen „(direkter) Anwendung“ zwischen Staaten schützt.
Darüber hinaus wachsen das globale Handelsrecht und das Investitionsschutzrecht zunehmend zusammen. Die zweite Hypothese dieser Arbeit analysiert daher, inwieweit das WTO-Recht, wenn adäquat im IIA-Recht herangezogen, Investitionen im Wege „indirekter Berücksichtigung“ bei der Auslegung von IIA-Recht schützt.
So wird aufgezeigt, wie das multilateral einheitliche WTO-Recht zur Defragmentierung des IIA-Rechts aus 3000 Einzel-IIAs beitragen kann.
Nach einer einführenden Begriffsbestimmung und einer kurzen Abgrenzung zu MFN wird die Analyse beispielhaft an den Merkmalen der Inländer(gleich)behandlungsnormen von GATT, GATS und TRIPS sowie zentraler bi- und trilateraler IIAs wie dem NAFTA durchgeführt.
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- 25–43 Einleitung 25–43
- 381–402 Literaturverzeichnis 381–402
- 403–410 Entscheidungsverzeichnis 403–410