Kompetenz- und finanzverfassungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege
Zusammenfassung
Zwischen Bund, Ländern und Kommunen besteht Einigkeit darüber, dass eine gute Betreuung und frühe Förderung von Kindern eine wichtige Zukunftsaufgabe des Staates darstellt. Ungeachtet dieser Einigkeit sind jedoch zentrale Fragen der Umsetzung noch offen: Wer hat die Gesetzgebungskompetenz und wer trägt die Kosten für die Erfüllung dieser Aufgaben?
Die Arbeit nimmt die in den vergangenen Jahren erlassenen Reformgesetze zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege zum Anlass, die Frage nach der Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen zu untersuchen, die angesichts der Grundgesetzänderungen in den Jahren 1994 und 2006 gleich unter mehreren Gesichtspunkten umstritten ist.
Außerdem erfolgt die Übertragung der Aufgaben nach den §§ 22 ff. SGB VIII infolge der Föderalismusreform 2006 nicht mehr durch Bundes- sondern durch Landesgesetze. Dies wirft die Frage auf, ob die Kommunen nach den landesverfassungsrechtlichen „Konnexitätsprinzipien“ einen finanziellen Ausgleich für die Erfüllung der Aufgabenbeanspruchen verlangen können, was die Arbeit am Beispiel Baden-Württembergs ausführlich erörtert.
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