Zusammenfassung
Um herauszufinden, ob das geltende Kollisionsrecht in Internetsachverhalten versagt, werden zunächst die der Veräußerung eines virtuellen Gegenstands entspringenden Rechtsfragen herausgearbeitet und als schuldvertraglicher, zessions-, gesellschafts- und urheberrechtlicher Natur qualifiziert. Im Anschluss werden die einschlägigen Kollisionsnormen und das anwendbare Recht bestimmt.
Dann wird herausgearbeitet, in welchen Fällen eine Rechtsfrage bzw. der ihr zugrundeliegende Lebenssachverhalt de lege ferenda Gegenstand einer internetspezifischen Kollisionsnorm sein kann, das heißt, wie der Anknüpfungsgegenstand einer internetspezifischen Kollisionsnorm abzugrenzen ist. Im Anschluss werden die möglichen Anknüpfungspunkte geprüft, sowie die rechtlichen Grenzen einer internetspezifischen Norm. Durch Vergleich der geltenden Rechtslage mit einer solchen Kollisionsnorm lässt sich feststellen, ob und wieweit eine internetspezifische Kollisionsnorm dem geltenden IPR tatsächlich überlegen ist.
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- 27–34 A. Einleitung 27–34
- 291–296 J. Gesamtergebnis 291–296
- 297–330 Literaturverzeichnis 297–330