Zusammenfassung
„Das Internet vergisst nie“ - Unternehmensschädliche Äußerungen von Arbeitnehmern in Social Media können nach der Rechtsprechung zahlreicher Instanzgerichte den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährden. Doch anhand welcher Kriterien ist die Abgrenzung zwischen Meinungsfreiheit und unternehmerischer Betätigungsfreiheit zu ziehen? Unterliegt der Arbeitnehmer auf Grund der weitreichenden Gefahren einer Veröffentlichung von Äußerungen in Social Media besonders ausgeprägten arbeitsvertraglichen Nebenpflichten? Ist eine Kommunikation zwischen „Freunden“ vertraulich? Der Autor untersucht die grund- und arbeitsrechtlichen Fragestellungen und arbeitet Kriterien und Prüfungsschritte zur Falllösung heraus.
- 7–8 Vorwort 7–8
- 241–252 Literaturverzeichnis 241–252