Must Carry: Einspeisepflichten für öffentlich-rechtliche Rundfunkprogramme
Drei Gutachten im Auftrag der ARD-Landesrundfunkanstalten
Zusammenfassung
Must Carry-Regeln sind Übertragungspflichten, die sich an Plattformbetreiber richten, insbesondere an Kabelnetzbetreiber. Im Kontext der Must Carry-Regeln ist vieles umstritten; angefangen bei den tatsächlichen Marktverhältnissen bis hin zu verschiedenen Rechtsfragen.
Viele dieser Fragen sind im Kontext eines Rechtsstreits relevant geworden, den zwei große Kabelnetzbetreiber gegen u.a. die Landesrundfunkanstalten der ARD eingeleitet haben. Im Kern geht es bei diesem Streit darum, ob die Landesrundfunkanstalten diesen beiden Kabelnetzbetreibern weiterhin eine Transportvergütung bezahlen müssen.
Prof. Dr. Gerpott und Prof. Dr. Winzer klären hierzu zunächst die wirtschaftswissenschaftlichen Grundlagen: Sind die Netzbetreiber auf eine Transportvergütung angewiesen? Wie groß ist ihr Eigeninteresse am Transport der öffentlich-rechtlichen Programme? Prof. Dr. Hain, Christine Steffen und Thomas Wierny erörtern im Anschluss die öffentlich-rechtlichen Fragen rund um „Must Carry“, „Must Pay“, „Must Provide“ und „Must Offer“. In einem dritten Gutachten arbeitet Prof. Dr. Peifer die zivilrechtlichen Fragen auf, insbesondere solche des Kartell-, Lauterkeits- und Urheberrechts.