Die Unwirksamkeit von Aufrechnungen im Cash Pool bei Insolvenz einer Tochtergesellschaft
Eine Untersuchung zu § 135 InsO
Zusammenfassung
Die Rückführung von Gesellschafterdarlehen innerhalb eines Cash Pools steht durch mit dem MoMiG neugefassten § 135 InsO vor neuen Problemen, insbesondere der Anfechtbarkeit. Dies wird in der Arbeit eingehend untersucht und in ihr ein Lösungsvorschlag in Form eines Vertragsmusters erarbeitet.
Die Anfechtbarkeit betrifft den Zeitraum von bis zu zehn Jahren. Die daraus resultierende Unsicherheit hat große praktische Relevanz für die übliche und wirtschaftlich anerkannte Praxis der Cash Pools. Gerade wenn eine deutsche Gesellschaft Teil eines internationalen Konzerns ist, wird hierdurch das Finanzmanagement des gesamten Unternehmensverbunds maßgeblich beeinträchtigt.
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- 175–186 Literaturverzeichnis 175–186
- 187–200 Anlage 187–200