Private Sportordnung und EU-Kartellrecht
Eine Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung der '50+1'-Regel und der 'Break-even'-Rule im Profi-Fußball
Zusammenfassung
Der professionelle Sportbetrieb hat sich zu einem bedeutsamen Wirtschaftszweig entwickelt. Zunehmend wird daher die Frage aufgeworfen, ob die historisch gewachsenen Gegebenheiten einer privaten Sportordnung – noch – mit dem EU-Kartellrecht vereinbar sind. Eine hervorgehobene Rolle spielt hier die Auseinandersetzung mit der Wechselbeziehung zwischen ökonomischen und sportlichen Bezügen, die angesichts der "50+1"-Regel und der "Break-even"-Rule deutlich werden. Nicht zuletzt unter Berücksichtigung des sogenannten Meca-Medina-Tests lässt sich mit Blick auf diese systemprägenden Verbandsregeln ein angemessener Ausgleich zwischen dem Interesse an der Funktionsfähigkeit sportlicher Wettbewerbe und dem Schutz wirtschaftlichen Wettbewerbs bewerkstelligen. Mithin gewinnt ein (Sport-)Kartellrecht an Kontur, das die Sicherung des im Zusammenhang mit den sportlichen Wettbewerben stehenden wirtschaftlichen Wettbewerbs bezweckt, ohne dabei die spezifischen Strukturen des Profi-Fußballs zu vernachlässigen.
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- 445–472 Literaturverzeichnis 445–472