Zusammenfassung
Die postmoderne Rechtstheorie zeigt in unerbittlicher Konsequenz, dass Sprache nicht über sich selbst hinausweisen kann, weshalb „die“ Bedeutung des Gesetzes, „der“ Normzweck oder „die“ Rechtsprinzipien als Gegenstände des Rechtsdiskurses und Maßstab für die Vertretbarkeit juristischer Aussagen unverfügbar sind.
Dieser Essay untersucht die Auswirkungen des dahinter stehenden Sprach- und Erkenntnismodells auf den für das moderne Recht unverzichtbaren Anspruch, vernünftige Gründe für rechtliche Entscheidungen zu liefern. Er kommt zu dem Ergebnis, dass dem Recht ein historisches Vokabular zu Grunde liegt, das ebenso kontingent ist wie die darüber vermittelten Inhalte und Begründungen. Skeptizismus ist indes unangebracht. Der Rechtsdiskurs kontrolliert sich nach eigenrationalen Maßstäben selbst. Der Verzicht auf objektive Begründungsmaßstäbe ermöglicht die substantielle Diskussion von hard cases im Kontext eines aufgeklärt-humanistischen Rechts- und Gesellschaftsmodells.
- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 9–18 A. Einleitung 9–18
- 153–154 E. Fazit 153–154
- 155–160 Literatur 155–160