Zusammenfassung
Bei der Errichtung von handschriftlichen Testamenten zeigt sich ein erheblicher Beratungsbedarf für juristische Laien, dies führt immer wieder zu Fehlern. In den Beiträgen des Tagungsbands zum Symposium des Rheinischen Instituts für Notarrecht vom 31. Januar 2014 wird ein Blick aus verschiedenen Perspektiven auf dieses Thema geworfen.
Philosophisch wurde gefragt, ob das eigenhändige Testament die Testierfreiheit aktualisiert oder ob der Laie nicht dadurch gerade überfordert wird. Der zweite Beitrag zeigt in einer breit angelegten Untersuchung die rechtliche Ausgestaltung des holographischen Testaments in Europa und Lateinamerika auf.
In einem weiteren Beitrag wird eine Auswertung von Gerichtsentscheidungen präsentiert. Zum Abschluss wird auf eine historische Alternative das Testamentum parentum inter liberos nach Gemeinem Recht aufmerksam gemacht.
Insgesamt zeigt sich, dass das eigenhändige Testament trotz der Unzulänglichkeiten ein notwendiges Instrument des Erbrechts darstellt.
Mit Beiträgen von:
Prof. Dr. Mathias Schmoeckel (Bonn), Prof. Dr. Rainer Zaczyk (Bonn), Prof. Dr. Anne Röthel (Hamburg), Prof. Dr. Karl August Prinz von Sachsen Gessaphe (Hagen) und Prof. Dr. Hans-Georg Hermann (München)